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   OLG Schleswig, 24.01.2000 - 2 W 8/00   

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https://dejure.org/2000,4922
OLG Schleswig, 24.01.2000 - 2 W 8/00 (https://dejure.org/2000,4922)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 24.01.2000 - 2 W 8/00 (https://dejure.org/2000,4922)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 24. Januar 2000 - 2 W 8/00 (https://dejure.org/2000,4922)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachprüfung; Vergütungsforderung; Abwesenheitspfleger; Tätigkeitsbericht

  • Judicialis

    BGB § 1836; ; BGB § 1836 e; ; BGB § 1915

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 1836 - 1836 e § 1915
    Vergütung des Abwesenheitspflegers - Anforderungen an Tätigkeitsbericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Lübeck - 7 T 446/99
  • OLG Schleswig, 24.01.2000 - 2 W 8/00

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 1480
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BayObLG, 09.10.1998 - 3Z BR 235/98

    Rechtsanwalt als Berufsbetreuer

    Auszug aus OLG Schleswig, 24.01.2000 - 2 W 8/00
    Es hat den Beteiligten zu 1. wegen dessen Stellung als Rechtsanwalt ausgewählt, weil das Amt eine solche Ausbildung nach Umfang und Schwierigkeitsgrad erforderte (BayObLG NJW-RR 1999, 517).

    Daß der Beteiligte zu 1. möglicherweise nur eine Pflegschaft verwaltete, steht dem nicht entgegen (BayObLG FamRZ 1999, 462).Vor allem hat das Amtsgericht, was als zulässige (Palandt-Diederichsen, § 1836 Rn. 4) nachträgliche Feststellung anzusehen ist, die Vergütung in seinem Beschluß vom 2.08.1999 nach Zeitaufwand und Stundensatz abgerechnet.

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95

    Berufsbetreuer

    Auszug aus OLG Schleswig, 24.01.2000 - 2 W 8/00
    Der Bundesgerichtshof ist im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (FamRZ 2000, 729,730 f.; BVerfGE 101, 331,357 ff.) der Auffassung, daß die in § 1 Abs. 1 BVormVG festgelegten Sätze von 35, 45 und 60 DM bereits dem Erfordernis genügen, berufsmäßig tätigen Vormündern seien auch Zeitaufwand und anteilige Bürokosten zu erstatten.
  • BGH, 31.08.2000 - XII ZB 217/99

    Vergütung des Berufsbetreuers

    Auszug aus OLG Schleswig, 24.01.2000 - 2 W 8/00
    Allerdings ist zweifelhaft, ob die Senatsentscheidung vom 1.08.1994 (FamRZ 1995, 46; vgl. auch Senat vom 12.06.1996 - 2 W 122/95), welche als Ausgangspunkt bei der Errechnung des Stundensatzes annimmt, ein Zivilprozeßanwalt aus einer mittelgroßen reinen Zivilprozeßpraxis müsse je Leistungsstunde 300 DM einnehmen, wenn er wirtschaftlich den Status eines Richters am Landgericht einnehmen wolle, für einen zum Berufsvormund (-betreuer, - pfleger) bestellten Rechtsanwalt nach der den Beteiligten bekannt gegebenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 31.08.2000 (XII ZB 217/99) auf der Grundlage des Betreuungsrechtsänderungsgesetzes vom 25.06.1998 noch generell aufrechterhalten werden kann.
  • BVerfG, 16.03.2000 - 1 BvR 1970/99

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit der Vergütung von

    Auszug aus OLG Schleswig, 24.01.2000 - 2 W 8/00
    Der Bundesgerichtshof ist im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (FamRZ 2000, 729,730 f.; BVerfGE 101, 331,357 ff.) der Auffassung, daß die in § 1 Abs. 1 BVormVG festgelegten Sätze von 35, 45 und 60 DM bereits dem Erfordernis genügen, berufsmäßig tätigen Vormündern seien auch Zeitaufwand und anteilige Bürokosten zu erstatten.
  • OLG Zweibrücken, 21.06.2000 - 3 W 78/00

    Betreuervergütung; Betreuer; Vergütungsanspruch; Zeitaufwand; Schätzungsermessen;

    Auszug aus OLG Schleswig, 24.01.2000 - 2 W 8/00
    Hat der Pfleger seinen Zeitaufwand im einzelnen für bestimmte wesentliche Tätigkeiten aufgeschlüsselt, so findet schon in der Tatsacheninstanz nur eine Plausibilitätsprüfung der Zeitangaben statt, mit der Mißbrauchsfällen begegnet werden soll (Senat FamRZ 1998, 185; BayObLG FamRZ 1996, 1169; BtPrax 1994, 173 OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 1533; Palandt-Diederichsen, § 1836 Rn. 17).
  • BayObLG, 19.02.1996 - 3Z BR 302/95

    Zeitaufwand eines Betreuers

    Auszug aus OLG Schleswig, 24.01.2000 - 2 W 8/00
    Hat der Pfleger seinen Zeitaufwand im einzelnen für bestimmte wesentliche Tätigkeiten aufgeschlüsselt, so findet schon in der Tatsacheninstanz nur eine Plausibilitätsprüfung der Zeitangaben statt, mit der Mißbrauchsfällen begegnet werden soll (Senat FamRZ 1998, 185; BayObLG FamRZ 1996, 1169; BtPrax 1994, 173 OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 1533; Palandt-Diederichsen, § 1836 Rn. 17).
  • OLG Schleswig, 01.08.1994 - 2 W 118/93

    Einzelbetreuer; Berufsbetreuer; Abgrenzung; Zahl der Betreuungen ; Vergütung ;

    Auszug aus OLG Schleswig, 24.01.2000 - 2 W 8/00
    Allerdings ist zweifelhaft, ob die Senatsentscheidung vom 1.08.1994 (FamRZ 1995, 46; vgl. auch Senat vom 12.06.1996 - 2 W 122/95), welche als Ausgangspunkt bei der Errechnung des Stundensatzes annimmt, ein Zivilprozeßanwalt aus einer mittelgroßen reinen Zivilprozeßpraxis müsse je Leistungsstunde 300 DM einnehmen, wenn er wirtschaftlich den Status eines Richters am Landgericht einnehmen wolle, für einen zum Berufsvormund (-betreuer, - pfleger) bestellten Rechtsanwalt nach der den Beteiligten bekannt gegebenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 31.08.2000 (XII ZB 217/99) auf der Grundlage des Betreuungsrechtsänderungsgesetzes vom 25.06.1998 noch generell aufrechterhalten werden kann.
  • BayObLG, 20.05.1999 - 3Z BR 121/99

    Einwand der mangelhaften Ausführung der Betreuung im

    Auszug aus OLG Schleswig, 24.01.2000 - 2 W 8/00
    Desgleichen entsprechen die Ausführungen des Landgerichts zur Nichtberücksichtigung materiellrechtlicher Einwendungen - hier mangelhafter Ausführung der Verwaltung - der bisherigen Rechtsprechung des Senats (vgl. SchlHA 2000, 162; ferner OLG Zweibrücken RPfl 1992, 54; BayObLG NJW 1988, 1919; BtPrax 1999, 196).
  • OLG Schleswig, 22.08.1997 - 2 W 62/97

    Schätzung des erforderlichen Zeitaufwandes eines Betreuers nach § 287 ZPO

    Auszug aus OLG Schleswig, 24.01.2000 - 2 W 8/00
    Hat der Pfleger seinen Zeitaufwand im einzelnen für bestimmte wesentliche Tätigkeiten aufgeschlüsselt, so findet schon in der Tatsacheninstanz nur eine Plausibilitätsprüfung der Zeitangaben statt, mit der Mißbrauchsfällen begegnet werden soll (Senat FamRZ 1998, 185; BayObLG FamRZ 1996, 1169; BtPrax 1994, 173 OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 1533; Palandt-Diederichsen, § 1836 Rn. 17).
  • BayObLG, 24.03.1988 - BReg. 3 Z 188/87
    Auszug aus OLG Schleswig, 24.01.2000 - 2 W 8/00
    Desgleichen entsprechen die Ausführungen des Landgerichts zur Nichtberücksichtigung materiellrechtlicher Einwendungen - hier mangelhafter Ausführung der Verwaltung - der bisherigen Rechtsprechung des Senats (vgl. SchlHA 2000, 162; ferner OLG Zweibrücken RPfl 1992, 54; BayObLG NJW 1988, 1919; BtPrax 1999, 196).
  • OLG Zweibrücken, 03.12.1991 - 3 W 68/91

    Billigkeitsentscheidung; Vergütung; Betreuer; Vormundschaftsgericht;

  • OLG Schleswig, 12.06.1996 - 2 W 122/95

    Stundensatz für anwaltlichen Berufsbetreuer

  • BayObLG, 13.07.1994 - 3Z BR 162/94

    Vergütung eines Berufsbetreuers

  • OLG Zweibrücken, 24.01.2002 - 3 W 5/02

    Betreuung: Festsetzung der Vergütung des Berufsbetreuers nach dem Tod des

    Eines förmlichen Beschlusses, der lediglich klarstellende Wirkung hätte, bedurfte es daher insoweit nicht (vgl. BGH NJW 2000, 3709, 3711; Beschluss vom 24. Oktober 2001 - XII ZB 142./01 - OLG Schleswig FamRZ 2001, 1480, 1481).

    Denn es steht grundsätzlich im Ermessen des Betreuers, welchen Zeitaufwand er - bei einer exante Betrachtung - für die Erledigung einzelner betreuungsrechtlicher Geschäfte als erforderlich ansehen durfte (Senat, FamRZ 2000, 1533; BayObLG JurBüro 1993, 49; FamRZ 1996, 1169, 1170; OLG Schleswig FamRZ 1998, 185; 2001, 1480, 1481; OLG Hamm FamRZ 1999, 1230; HK-BUR/Bauer/Deinert § 1836 BGB Rdnr. 85; Knittel aaO § 1836 BGB Rdnr. 18; vgl. für die Notwendigkeit einer bestimmten Tätigkeit als solcher auch Senat, OLGR 2000, 114 = BtPrax 2000, 86).

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